Die rechtliche Situation in Österreich
Die Welt der Multicopter
Aktuelle Informationen zu den modernen Fluggeräten
Stand Februar 2021
Die rechtliche Situation in Österreich
Multicopter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit.
Doch Vorsicht: Im Betrieb gelten Luftverkehrsregeln und gesetzliche Vorschriften.
Je nach Größe, Gewicht und Einsatzzweck sind sie in Klassen eingeteilt, für die dem jeweiligen Gefährdungspotenzial entsprechende Vorschriften gelten.
Tipps für den sicheren Multicopterflug Prinzipiell gilt: | Die Kategorien Man unterscheidet zwischen den vier Varianten: |
• Das Fluggebiet sorgfältig wählen • Vorsicht beim Filmen • Keine Gefährdung von Personen und Sachen | • Spielzeug unter 79 Joule Bewegungsenergie (bis ca. 250 g) • Flugmodell unter 25 kg/über 25 kg • Unbemannte Luftfahrzeuge Klasse 1 (uLFZ) mit Sichtverbindung • Unbemannte Luftfahrzeuge Klasse 2 ohne Sichtkontak |
Datenschutz:
Bei Kameraflügen – ob gewerblich oder privat – ist der Datenschutz zu beachten.
Jede Aufnahme und Abspeicherung von Videos und Fotos erfordert ohne Ausnahme eine Genehmigung der Austro Control.
Spielzeug unter 79 Joule Bewegungsenergie
(bis ca. 250 g)
• Bewegungsenergie max. 79 Joule
• Genehmigungsfrei
• Max. Flughöhe 30 m über Grund
• Ständiger Sichtkontakt
• Max. Geschwindigkeit 60 km/h
• Haftpflichtversicherung empfohlen
Als Faustregel gilt:
Ein Multicopter, der leichter als 250 g ist und mit maximal 60 km/h fliegt kann als Spielzeug gefahrlos fliegen.
Unter diese Kategorie fallen Multicopter und Modellhelikopter, die bezüglich ihrer Größe auf einer Hand gelandet werden können.
Flugmodell unter 25 kg | Flugmodell über 25 kg |
• Genehmigungsfrei • Haftpflichtversicherung erforderlich • Max. 500 m im Umkreis • Max. 150 m über Grund • Ständiger Sichtkontakt | Wie Flugmodell unter 25 kg - Zusätzlich Betriebsbewilligung des Österreichischen Aeroclubs (http://www.aeroclub.at) erforderlich |
Achtung:
Sobald eine Kamera angebracht ist, gilt das Modell als uLFZ der ersten Kategorie und ist Bewilligungspflichtig.
Nähere Infos unter Aero Club
- Mit dem kommenden Drohnenregulativ der Europäischen Kommission werden die nationalen Gesetze zu unbemannten Luftfahrzeugen der EU Mitgliedsstaaten vereinheitlicht.
- Damit wird der europäische Markt standardisiert, was zu Vereinfachungen für den Drohnennutzer aber auch für Hersteller führen soll.
- Das neue Regulativ tritt mit 31. Dezember 2020 in Kraft, eine Übergangsperiode für ältere Drohnen, die die neuen technischen Anforderungen nicht erfüllen, ist bis 1. Jänner 2023 vorgesehen.
- Die Einstufung des Drohnenbetriebs wird in die Kategorien 'open', 'specific' und 'certified' eingeteilt, die für den Heimanwender relevante 'open' Kategorie, wird in drei weitere Unterkategorien aufgeteilt.
- Damit ermöglicht man den Nutzern möglichst viel Freiheit und gewährleistet gleichzeitig die Sicherheit der bemannten Luftfahrt und die Sicherheit am Boden.
- In der 'open' Kategorie ist der Flug bis zu 120 m über Grund gestattet, ein Überfliegen von Menschenansammlungen ist dabei prinzipiell verboten.
- Neu ist auch die Registrierung, die Drohnenbesitzer vornehmen müssen. Online-Trainings und Zertifikate können ebenfalls anfallen, um das Sicherheitsverständnis zu fördern.
- Für Kleinstdrohnen unter 250 g und Modellflugzeuge ändert sich dabei wenig, da geschichtliche Daten zeigen, dass diese bereits sehr sicher sind.
Ab 31.12.2020 müssen sich alle Personen, die eine oder mehrere der folgenden Geräte betreiben, als Drohnenbetreiber registrieren:
Drohnen ab 250g Drohnen (auch unter 250g), die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sog. „High-Speed- Drohnen“) Drohnen (auch unter 250g), die mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgerüstet sind. Das bedeutet, dass vor dem Betrieb von Geräten, die mit einer Kamera ausgestattet sind, immer eine Registrierung des Betreibers erfolgen muss (ausgenommen sind nur Geräte, die unter die „Spielzeug-Richtlinie“ der EU fallen). | Die Registrierung kann von jedem Drohnenbetreiber unkompliziert online durchgeführt werden. Der Betreiber erhält nach erfolgreicher Registrierung eine Registrierungsnummer, die er auf allen von ihm verwendeten Drohnen anbringen muss (dies kann auch ganz einfach durch händisches Beschriften der Drohne erfolgen). Die Registrierung einzelner Geräte ist nicht erforderlich, es reicht die einmalige Registrierung durch den Betreiber der Drohnen. Die Registrierung kostet 31,20 Euro und ist für 3 Jahre gültig. |
Voraussetzungen für die Registrierung als Drohnenbetreiber
Sie können sich als Drohnenbetreiber registrieren, wenn: Sie über 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind. Sie Ihren Hauptwohnsitz bzw. den Hauptgeschäftssitz (für juristische Personen) in Österreich haben. Sie für den Betrieb der Drohne(n) eine Versicherung abgeschlossen haben, die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht. | Achtung: Für den Betrieb einer Drohne in Österreich müssen Sie entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein. Die Deckungssumme Ihrer Versicherung muss mindestens 750.000 SZR betragen. Bitte beachten Sie, dass die Versicherung für den Betrieb in anderen EU-Ländern ev. andere Voraussetzungen erfüllen muss. |
Quelle: Austro Control Drohnenplattform - Dronenspce
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