Versicherungsplicht für Drohnen-Piloten in Österreich
Bis zu 100.000 Drohnen düsen mittlerweile durch Österreichs Luftraum - Tendenz rassant steigend. Was aber kaum jemand weis: Piloten müssen eine Haftpflichtversicherung vorweisen können.
Eine Erhebung der Wiener Städtischen zeigt: Drohnen-Besitzer haben keine Ahnung von den Vorschriften. Gemeinsam mit Experten wurden deshalb die Top-Infos zusammengefasst.
Versicherung:
Alle Drohnen die mehr als 250 Gramm wiegen und nicht mehr als Spielzeug gelten, müssen versichert sein.
Die Städische etwa verlangt für die Pflichhaftpflicht 85.- Euro (Modell ohne Cam, Deckung 1 Million) bzw. ab 130.- Euro (mit Cam etwa DJI Phantom 4 Pro, Deckung 1,5 Millionen) im Jahr.
Flugerlaubnis:
Spielzeugflieger und Drohnen ohne Kamera dürfen ohne Lizenz der Luftfahrbehörde Austro Control abeheben. Copter mit Cam sind hingegen meldepflichtig.
Für alle Erwachsenendrohnen gilt zudem: Sie dürfen maximal 120 Meter hoch und 500 Meter weit weg vom Piloten fliegen.
Die Lizenz für uLFZ (unbemannte Luftfahrzeuge) kostet rund 250.- Euro, die Wartezeit beträgt bis zu 6 Wochen.[/border]
Strafrahmen: bis zu 22.000.- Euro
Quelle: "Heute" Dienstag, den 21.02.2017 | Nr. 3123
Jeder Hobbypilot der ein Flugmodell steuert sollte daher über einen Versicherungsschutz nachdenken. Man denkt oft dass eh nichts passieren wird oder kann weil man eh nur auf einen Feld weit weg vom Wohngebiet fliegen geht. Schon mal daran gedacht das dein Modell einfach so abhaut und viele Kilometer schaffen kann bis es endgültig abstürzt.
Stell dir vor es wird jemand verletzt oder Sachschaden entsteht, die Behörde sucht jetzt eifrig nach dir und Kommissar Zufall findet dich auch tatsächlich. Jetzt wird es richtig teuer, insofern kein Versicherungsschutz vorhanden ist.
ACHTUNG: In Wien gilt generell ein Flugverbot für Drohnen über 250 Gramm auch wenn große Freiflächen dazu einladen. Im Schadenfall wird keine Versicherung den Schaden übernehmen.